Schulen? Sport? Geschäfte? Pflegeeinrichtungen? Jedem geistern viele Fragezeichen durch den Kopf, wenn es darum geht, über den aktuellen Stand der Regelungen informiert zu sein. Hinzu kommt, dass beschlossen wurde, die Lockerungen den einzelnen Bundesländern noch stärker selbst zu überlassen. Es wird somit zunehmend schwerer einen Überblick zu behalten. Gemeinsam haben alle Regelungen, dass weiterhin eine Maskenpflicht, Abstands- und Hygienevorschriften bestehen. Die jetzt geltenden Lockerungen können nur solange aufrecht gehalten werden, wie ein Wert von 50 Infizierten auf 100.000 Einwohner nicht überschritten wird.

 

In unserem heutigen Artikel möchten wir daher einen Überblick über die aktuellsten Lockerungen, Stand 11. Mai, geben und erklären, inwiefern genau Sie als Senior davon betroffen sind.

 

Ist Gruppensport im freien ohne Mundschutz in meinem Bundesland wieder erlaubt? Wir liefern die Antworten.

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Neues zum Einkaufen in Geschäften

Bis vor kurzem durften bundesweit nur Geschäfte mit weniger als 800qm Verkaufsfläche öffnen. Diese Regelung stieß zunehmend auf Kritik, sodass inzwischen beschlossen wurde, dass es keine größenmäßige Einschränkung der Geschäfte mehr geben wird. In NRW darf beispielsweise auf 10qm Ladenfläche nur eine Person kommen. In Bayern sind es sogar 20qm. Sie können seit dem 11. Mai also wieder nach Herzenslust shoppen gehen. Die Öffnung aller Geschäfte, unabhängig von der Größe, gilt in allen Bundesländern. In den Ladenlokalen herrschen jedoch nach wie vor strenge Hygiene- und Abstandsregeln.

Besuch im Pflegeheim

Wenn Sie in einem Seniorenpflegeheim wohnen, musste Sie jetzt lange Zeit auf Besuch von Angehörigen verzichten und vermissen Ihre Familie sicher sehr. Wie viele andere Menschen auch haben Sie der Entscheidung über die Lockerung der Besuchsregeln entgegengefiebert. Diese Regelungen sind derzeit in den einzelnen Ländern noch sehr unterschiedlich. Während unter anderem Bayern, NRW und Berlin das Besuchen in Pflegeheimen erlaubt, arbeiten die Bundesländer Brandenburg und Schleswig-Holstein noch an einer Regelung. In vielen der übrigen Bundesländer bleibt das Besuchsverbot leider bestehen.

Das wichtigste Kriterium für die Besuche ist natürlich der Infektionsschutz. Die meisten Länder schränken daher die Besuchsdauer ein. In Sachsen-Anhalt und Bayern dürfen Heimbewohner einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen. Auch Mundschutzpflicht und Empfehlung eines Schutzkittels besteht bei den Besuchen. Die Besucher müssen sich außerdem vorher anmelden und einen Termin vereinbaren.

Freizeitbeschäftigungen werden wieder bunter

Bisher beschränkte sich die Freizeitgestaltung außerhalb der eigenen vier Wände vorrangig auf Spaziergänge. Mit der neuen Lockerung sind jetzt aber wieder viel mehr Möglichkeiten gegeben. In weiten Teilen Deutschlands öffnen Zoos, Bibliotheken, Musikschulen und Museen. In NRW dürfen auch Freizeitparks und Ausflugsschiffen wieder starten.

Gehen Sie gerne mit Ihren Enkeln auf den Spielplatz? Das ist inzwischen wieder erlaubt. Außer in Sachsen-Anhalt sind die Spielplätze in Deutschland wieder komplett freigegeben.

Die Öffnung der Gastronomie ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bis auf Bremen und Hamburg haben jedoch alle Länder einen festen Termin zur Öffnung der Restaurants geplant, wovon die meisten Termine bereits im Mai liegen. Hier greifen natürlich auch die strengen Abstandsregeln. Meist dürfen daher nur etwa die Hälfte der Tische besetzt werden, ein Buffetangebot ist untersagt.

Ein Friseurbesuch ist bereits seit dem 04. Mai bundesweit wieder möglich. Diesem Beispiel folgen bald auch andere körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. In manchen Bundesländern sind Massage- und Kosmetikstudios bereits wieder geöffnet, so zum Beispiel in Baden-Württemberg der Fall.

Wie wichtig Sport, gerade im Alter ist, hatten wir bereits in diesem Artikel angesprochen. Neben den Möglichkeiten zuhause Sport zu treiben, wurden auch die Regelungen von Gruppensportarten gelockert. Bereits jetzt ist es möglich, in Gruppen im freien Mannschaftssport zu treiben. In manchen Ländern, wie zum Beispiel NRW, öffnen auch die Fitnessstudios diese Woche wieder. Auch Schwimmbäder, die mit Schwimmen eine besonders gelenkschonende Sportart ermöglichen, dürfen teilweise wieder öffnen. Bisher müssen Sie aber nach dem Besuch einer Sportstätte zuhause duschen. Die Nutzung von Kabinen und Duschen ist derzeit noch untersagt.

 

Einige Restaurants haben wieder geöffnet, oftmals unter strengen Auflagen.

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Wie viele Leute dürfen sich draußen zusammen aufhalten?

Wohnen Sie in einem Bundesland, dass bisher eine Ausgangssperre verhängt hatte, beispielsweise in Bayern? Dann dürfen Sie jetzt wieder raus auf die Straße. Denn auch in Bayern gilt seit dieser Woche eine Kontaktbeschränkung anstelle einer Ausgangssperre. Sie dürfen sich mit Angehörigen im engeren Familienkreis treffen, oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt.

Wenn Sie in den Bundesländern leben, die dies bereits vorher erlaubt haben, gibt es auch hier weitere Lockerungen. Wer nicht mit der Familie zusammenwohnt, sondern mit dem Partner oder alleine, konnte bisher lediglich mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum unterwegs sein. Hier gibt es eine wichtige Neuerung, die für fast alle Bundesländer gilt. Seit dem 11. Mai dürfen sich Personen zweier Hausstände treffen. Wenn Sie also mit guten Bekannten einen Spaziergang machen möchten, können Sie das jetzt reinen Gewissens tun.

Wieder verreisen

Gerade bei älteren Menschen ist das Reisen im eigenen Land sehr beliebt. Deutschland bietet viele Wandergebiete, Erholungsräume und Kurorte. Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie, die Mehrzahl der Bundesländer hat bereits einen Termin festgelegt, ab dem Sie wieder als Tourist übernachten dürfen. Jedoch gibt es immer noch spezielle Regeln, was die Art der Unterkunft und die Belegung angeht. In Niedersachsen dürfen zum Beispiel nur Ferienwohnungen, Häuser und Campingplätze vermietet werden. Diese unterliegen außerdem einer Wiederbelegungsfrist, wonach nur alle sieben Tage neue Gäste eintreffen dürfen.

Religiöse Begegnungsstätten

Wenn Sie, wie viele andere ältere Menschen auch, den Zusammenhalt einer religiösen Gemeinschaft wertschätzen und das Zelebrieren in entsprechenden Stätten Ihnen wichtig ist, haben wir auch hier eine gute Nachricht. Kirchen, Moscheen und Synagogen sind in allen Bundesländern, außer Bremen wieder freigegeben. Einer Zusammenkunft in diesen besonderen Begegnungsstätten ist somit wieder erlaubt.

So geht der Unterricht an Schulen weiter

Die Schulöffnungen sind von Land zu Land noch stark unterschiedlich geregelt. Während Ihre Enkel in NRW bereits seit Montag wieder, mit Einschränkungen, am Unterricht teilnehmen können, öffnen die Schulen in Baden-Württemberg erst nach Pfingsten wieder. Klar ist aber, der Schulbetrieb ist starken Abstandsregeln unterstellt. Um diese einzuhalten, können Schüler nicht gleichzeitig vor Ort am Unterricht teilnehmen. In manchen Ländern wird dies durch einen Schichtplan für den Unterricht gelöst, andere Bundesländer bieten nur fünf bis sechs Stunden Unterricht pro Woche an.

Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland teils sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, sich über Details in Ihrem Bundesland auf den entsprechenden Regierungsseiten im Internet nochmals genauer zu informieren. Wir haben Ihnen trotzdem eine kleine Übersichtstabelle zusammengestellt, in der Sie die Bundesländer im Vergleich sehen können.

Baden-Württemberg

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Bayern

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Nur Abschlussklassen

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Berlin

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Ab 15.05

Brandenburg

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Nein

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Bremen

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Nein

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Hamburg

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Hessen

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Ja

Mecklenburg Vorpommern

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Nein

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Nur Abschlussklassen

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Niedersachsen

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Nein

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Ja

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Nordrhein-Westfalen

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Nein

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Ja

Rheinland-Pfalz

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Saarland

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Ja

Sachsen

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Nein

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Nur Abschlussklassen

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

Sachsen-Anhalt

Geschäfte geöffnet: Unter 800qm

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Ja

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Ja

Schleswig-Holstein

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Nein

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Ja

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Ab 18.05.

Thüringen

Geschäfte geöffnet: Ja

Besuch im Pflegeheim: Ja

Spielplätze geöffnet: Ja

Gottesdienst: Ja

Friseur: Ja

Kosmetikstudio: Nein

Schulöffnungen: Ja

Sport im Freien: Ja

Sport in Einrichtungen: Nein

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