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Die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte ab dem 1. September 2022 ist beschlossene Sache. Die Änderungen sollen bis Ende des Jahres 2023 wirksam werden. Für wen diese Umsetzung im Detail gilt und wie sie konkret aussieht, möchten wir Ihnen hier erläutern.

Mindestlohn Pflegekräfte: Was bedeutet der Mindestlohn in der Pflege und für wen gilt er?

Der Mindestlohn für Pflegekräfte legt den geringsten gesetzlich zugelassenen Lohn fest, auch in der Pflegebranche. Hier gibt es einen separaten Pflegemindestlohn. Grundsätzlich gilt dieser für alle Arbeitnehmer in Pflegebetrieben. Fungieren jedoch private Haushalte als Arbeitgeber, greift der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Das ist dann der Fall, wenn Sie neben Hilfsmitteln wie einem Treppenlift privat eine Pflegekraft in Anspruch nehmen möchten. Hier treten Sie als Arbeitgeber auf. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie ein Pflege-Au-pair beschäftigen möchten.

Was verdienen Pflegekräfte?

Um zu ermitteln, was Pflegekräfte verdienen, braucht es einen genauen Blick darauf, wie sich der Verdienst zusammensetzt. Denn: Das Gehalt in der Pflege hängt von mehreren Faktoren ab. Das sind die drei wesentlichen:

  • Qualifikation der Beschäftigten: beispielsweise Quereinsteiger, abgeschlossene Pflegeausbildung oder abgeschlossenes Studium
  • der Träger, bei dem Beschäftigte ihren Beruf ausüben: zum Beispiel eine öffentliche oder kirchliche Einrichtung
  • das konkrete Tätigkeitsfeld: beispielsweise Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege etc.

Letzteres meint konkret, welche Berufsart eine Pflegekraft letztlich ausübt. Dazu gehört auch, ob es sich um einen aktiven Pflegeberuf handelt, beispielsweise Fachkraft für Altenpflege, oder ob Berufstätige im Fachbereich der Pflege administrative, forschende oder auch Aufgaben in Pädagogik oder Qualitätsmanagement übernehmen. Weitere Elemente, die das Pflege-Gehalt beeinflussen, sind:

  • das Geschlecht
  • das Alter und die dementsprechende Berufserfahrung
  • der dem Träger entsprechende Tariflohn
  • der jeweils zugrundeliegende Mindestlohn 
  • die Arbeitszeit, also beispielsweise Teilzeit oder Vollzeit 
  • das Bundesland
  • Zulagen und Zuschläge sowie sonstige Bonuszahlungen 

Basierend auf diesen Faktoren gibt es für Pflegehilfskräfte die geringsten Verdienstmöglichkeiten. Das ergibt sich daraus, dass die praktische Ausübung dieses Berufs nicht unbedingt eine abgeschlossene pflegefachliche oder medizinische Ausbildung erfordert. Pflegehilfskräfte können praktisch überall dort in der Pflege zum Einsatz kommen, wo sie gebraucht werden. Dementsprechend vielseitig ist auch das Tätigkeitsfeld einer ungelernten Pflegehilfskraft. Sie übernimmt viele der Aufgaben, der in der täglichen Pflege von Pflegebedürftigen anfallen. Darunter fallen beispielsweise die Körperpflege oder auch Essen und Trinken. Aufgrund der fehlenden Ausbildung ist alles, was unter die sogenannte Behandlungspflege fällt, ausgeschlossen. Die Untergrenze für den Verdienst dieser ungelernten Pflegehilfskräfte liegt momentan bei 1.700 Euro brutto monatlich. Der Stundenlohn liegt gegenwärtig bei 12,55 Euro (Stand: Juni 2022).

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Ein wichtiger Aspekt für das Gehalt in der Pflege sind die nach dem jeweiligen Tarifvertrag gezahlten Zuschläge beziehungsweise Zuschüsse. Sie gelten beispielsweise für Nacht- oder Feiertagsarbeit. Dementsprechend variiert der Verdienst, je nachdem, welche Schichten Pflegekräfte übernehmen. Grundlegend besteht demnach beispielsweise die Möglichkeit, das Pflege-Gehalt durch entsprechende Arbeitszeiten zu erhöhen.

Wie hoch ist der Tariflohn in der Pflege?

Um zu wissen, wie hoch der Tariflohn ausfällt, braucht es zunächst einen Blick darauf, welchem Tarifvertrag der jeweilige Träger unterliegt. Hieraus leiten sich die jeweiligen Entgeltgruppen ab. Es kommt also darauf an, wo genau eine Pflegefachkraft arbeitet. Zum einen gibt es für den jeweiligen Fall den TVöD-B (= Tarifvertrag für Pflege- und Betreuungseinrichtungen), zum anderen den TVöD-BT-K (= Tarifvertrag für Krankenhäuser). Die jeweiligen Tabellen geben Aufschluss darüber, wie hoch der Tariflohn konkret ausfällt. Deshalb lässt sich keine pauschale Aussage über die Höhe des Tariflohns treffen. Das Pflege-Gehalt hängt immer von mehreren Faktoren ab. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise, wie lange eine Pflegekraft bereits in ihrem entsprechenden Beruf arbeitet. Hinzu kommt die jeweilige Qualifikation. Nehmen wir als exemplarisches Beispiel einmal eine Pflegekraft im öffentlichen Dienst, also TVöD-B. Sie fällt unter die Entgeltgruppe P7. Je nach Berufserfahrung verdient sie hier etwa 2.932 Euro bis 3.654 Euro brutto monatlich.

Ab wann ist eine Erhöhung des Mindestlohns geplant?

Die Erhöhung des Mindestlohns soll ab dem 1. September 2022 einsetzen. Unterschieden wird beim Pflegekraft-Gehalt zwischen folgenden drei Gruppen:

  • Pflegehilfskräften
  • gelernten Pflegehilfskräften: Hier liegt mindestens eine einjährige Ausbildung zugrunde
  • Pflegefachkräften: abgeschlossene Ausbildung (mindestens drei Jahre) oder abgeschlossenes Studium

Die Erhöhung gliedert sich in folgende Stufen:

  • ungelernte Pflegehilfskräfte: Stufen 13,70 Euro, 13,90 Euro und 14,15 Euro
  • gelernte Pflegehilfskräfte: 14,40 Euro, 14,90 Euro und 15,25 Euro
  • ausgebildete Pflegefachkräfte: 17,10 Euro, 17,65 Euro und 18,25 Euro

Die Daten für die Erhöhungen sind der 1. September 2022, der 1. Mai 2023 sowie der 1. Dezember 2023.

Welche Hintergründe sind zu den aktuellen News wissenswert?

Bei der neuen Regelung geht es nicht nur darum, den Mindestlohn für Pflegekräfte grundsätzlich anzuheben. Auch regionale Unterschiede, also die unterschiedliche Bezahlung in den alten und neuen Bundesländern, soll der Prozess ausgleichen. Basierend auf den Empfehlungen der Pflegekommission sollen Pflegekräfte nicht nur von höheren Löhnen, sondern auch von mehr Urlaubstagen profitieren. Durch den Mehrurlaub, ausgehend von einer 5-Tage-Woche, erhöht sich beispielsweise in der Altenpflege der Anspruch auf 27 Tage Mindesturlaub. Für die Jahre 2023 und 2024 erhöht sich dieser nochmals auf 29 Tage.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn für Pflegekräfte

Der Verdienst in der Pflege hängt von Faktoren wie der Berufsart beziehungsweise dem konkreten Tätigkeitsfeld und der arbeitgebenden Instanz ab. Topverdienende sind Führungskräfte in Heimleitungen. Die Liste der Bundesländer führt Nordrhein-Westfalen an.

Der Stundenlohn hängt davon ab, ob es sich eine Pflegehilfskraft oder eine Pflegefachkraft handelt. Für eine ungelernte Pflegehilfskraft liegt der Mindestlohn gegenwärtig bei 12,55 Euro (seit April 2022), für eine gelernte bei 13,20 Euro. Bei einer Pflegefachkraft beträgt er aktuell noch 15 Euro.

Der Pflegemindestlohn bezieht sich auf ambulante und stationäre Pflegebetriebe. Die für die Branche für September 2022 geplante Erhöhung des Mindestlohns umfasst keine Privathaushalte. Hier greift der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Ja, in Hinblick auf den neuen Mindestlohn in der Pflege wird es künftig ein besseres Gehalt in der Pflege geben. Das gilt grundsätzlich – aufgrund der Steigung des allgemeinen Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 – auch für Pflegekräfte in privaten Haushalten.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem ersten Januar 2022 9,82 Euro. Ab dem ersten Juli gilt eine Erhöhung auf 10,45 Euro. Eine weitere Steigerung auf 12 Euro soll ab dem ersten Oktober erfolgen.

Der allgemeine Mindestlohn von 12 Euro soll ab Oktober 2022 in Deutschland gelten. Der unterste Pflegemindestlohn liegt mit 12,55 Euro bei ungelernten Pflegehilfskräften bereits darüber.

Der Mindeslohn für Pflegekräfte wird ab September 2022 erhöht, wobei sich die Erhöhung in drei Stufen gliedert. Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte wird auf 14,15 Euro pro Stunden angehoben, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

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